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Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird aufgrund der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln erhoben. Die steuerpflichtigen Veranstaltungen sind in § 1 der Satzung aufgeführt.
Die Vergnügungssteuer wird aufgrund der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln erhoben. Die steuerpflichtigen Veranstaltungen sind in § 1 der Satzung aufgeführt.