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Urkundenportal

Sie benötigen eine oder mehrere Personenstandsurkunde(n)? Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden können jederzeit von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat in beliebiger Anzahl ausgestellt werden.

Das Standesamt Hamminkeln führt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister. Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • internationale Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden

Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, die das betreffende Personenstandsregister führt. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

Eine Urkunde oder eine Auskunft aus dem Personenstandsregister darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartner; Vorfahren oder Abkömmling.

Sollten Sie einen Dritten mit der Urkundenanforderung beauftragen, ist es erforderlich, dass dem Standesamt eine entsprechende Bevollmächtigung vorgelegt wird. Zum Abgleich der Unterschriften ist die Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Aufschläge für die Inanspruchnahme von Dienstleistern selbst zu tragen sind.

Gebühren:

Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 15,00 Euro
Für die Erteilung sonstiger Personenstandsurkunden: 15,00 Euro
Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 7,50 Euro

 

Zentrale E-Mailadresse des Standesamtes: Standesamt@Hamminkeln.de

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