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Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der oder die Jugendliche beantragt online einen digitalen UBS inklusive sogenannter UBS-ID und kann diesen ohne Zwischenschritte direkt für die ärztliche Untersuchung nutzen.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich)
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit der UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID (zur Vorlage beim Arzt oder Ärztin)