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Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel wird die Bearbeitung von Sterbefällen von den Angehörigen an die Bestatter übergeben, die alle Formalitäten beim Standesamt erledigen.
Zentrale E-Mailadresse des Standesamtes: Standesamt@Hamminkeln.de