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Stellplätze
Gebäude und deren Bewohner lösen im Allgemeinen einen Stellplatzbedarf aus. Stellplätze oder Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung herzustellen. Die Anzahl der Stellplätze ist je nach Art und Nutzung des Bauvorhabens unterschiedlich. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird berücksichtigt. Im Einzelfall kann auf Stellplätze verzichtet werden (siehe Ablösevertrag).
benötigte Unterlagen
- Lageplan