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Sperrgut (Sperrmüll) Online-Anmeldung
Sperrgutanmeldung online:
Die Anmeldung von Sperrgut, Elektronik- und Metallschrott und Haushaltskühlgeräten über das Internet ist kostenlos. Der Termin für die Entsorgung wird Ihnen nach der Anmeldung per E-Mail zugesendet. Bitte führen Sie die abzuholenden Gegenstände detailliert auf, da nur angemeldete Gegenstände in haushaltüblichen Mengen (Begrenzung: 4 cbm) mitgenommen werden.
- Sperrgutanmeldung online (Link)
Was gehört dazu?
Zum Sperrgut gehören alle beweglichen Dinge des Hausrates, die zu groß für die grauen 120/ 240-Liter-Gefäße sind, wie z.B.
- jede Art sperriger Möbel,
- Gartenmobiliar,
- Teppiche,
- Matratzen,
- Lattenrost,
- Kinderwagen,
- sperrige Lampen,
- Haushaltsgeräte,
- Datenverarbeitungs-,
- Büro und Kommunikationsgeräte etc.,
- Fahrräder,
- Rasenmäher,
- Töpfe, Bratpfannen
Zum Sperrgut gehören nicht: Gegenstände die aus Glas oder fest mit der Wohnung/ dem Haus verbunden sind, wie z.B. Fenster, sanitäre Einrichtungen, Wand-/Deckenverkleidungen, Bauholz oder Bauschutt.
Kleinteile, die in Säcken oder anderen Sammelbehältnissen zur Abholung bereitgestellt werden, gehören in das graue Gefäß und werden nicht als Sperrgut entsorgt.
Elektronikschrott & Haushaltskühlgeräte
Zum Elektronikschrott gehören alle Elektrogroßgeräte wie z.B. Waschmaschine, Herd, Fernseher etc. und alle Elektrokleingeräte wie Rasierer, Fön, Toaster etc. Über diese Sammlung kann auch Metallschrott wie z.B. Fahrräder, Töpfe etc. entsorgt werden.
Zu den Haushaltskühlgeräten gehören Kühlschränke, Gefrierschränke und Tiefkühltruhen.
Elektrogeräte können auch beim Abfallentsorgungszentrum (AEZ), Graftstr. 25, 47475 Kamp-Lintfort, Telefon (02842) 940-0, gebührenfrei abgegeben werden.
Neben diesen Entsorgungswegen können Kleingeräte bei der mobilen Problemstoffsammlung in jedem Ortsteil abgegeben werden. Kleingeräte sollten eine Kantenlänge von 20 cm nicht überschreiten.
Unsachgemäße Entsorgung
Immer häufiger werden Elektroaltgeräte vor der Abholung durch den dafür zuständigen kommunalen Entsorgungsträger von nicht autorisierten Sammlern abgeholt.
Häufig werden nicht einmal die kompletten Geräte abgeholt, sondern nur die interessanten Bauteile entfernt. Wenn dann z.B. bei der unsachgemäßen verbotenen Entsorgung Öl austritt und auf die Straße läuft oder im Erdreich versickert, haftet der Hauseigentümer gemeinsam mit dem Inhaber des Kühlschranks für die Schäden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung tritt aus einem alten Kühlgerät FCKW aus, ein Gas, welches das Klima um ein Vielfaches mehr schädigt als CO2. Der Kühlkreislauf eines normalen Haushaltskühlschrankes enthält durchschnittlich 250 Gramm FCKW-haltiges Thermo-Öl. Ein einzelner Tropfen dieses Öls verseucht bis zu 1000 Liter Trinkwasser.
Anforderung über eine Karte
Die Abholung wird über eine Anforderungskarte, die im Bürgerbüro/ Rathaus Hamminkeln oder bei allen Banken und Sparkassen im Stadtgebiet erhältlich ist, angefordert. Dieser Entsorgungsweg ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist im Bürgerbüro oder bei allen Geldinstituten im Stadtgebiet durch den Kauf einer Gebührenmarke im Wert von 10,- Euro zu entrichten.
Auf der Rückseite der Karte sind die abzuholenden Gegenstände detailliert (Art, Anzahl) aufzuführen, da nur auf der Karte aufgeführte Gegenstände mitgenommen werden.
Eine Anforderungskarte wird nur mit aufgeklebter Gebührenmarke bearbeitet. Die Karten müssen eine Woche vor dem bekannten Abholtermin im Rathaus vorliegen.
Den Termin für die Entsorgung bekommen Sie auf Anfrage im Bürgerbüro, Tel. (02852) 88 160, mitgeteilt. Wenn Sie Ihre Anforderungskarte ohne Termin an die Abfallberatung schicken, bekommen Sie den Termin umgehend schriftlich mitgeteilt.
Selbsttransport
Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr Sperrgut selbst wegzubringen. Hierzu wurde eine kommunale Sammelstelle bei der Firma ACD Bachmann, Industriestraße 39, Hamminkeln, Telefon (02852) 2333, eingerichtet. Hier können Sie freitags von 13.00-17.00 Uhr und samstags von 8.00-12.00 Uhr Sperrgut in haushaltsüblichen Mengen (Begrenzung: 4 cbm wöchentlich) kostenfrei abgeben.
Da diese Entsorgung Hamminkelner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht, sollten Sie sich bei der Abgabe ausweisen können.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Telefon: (02852) 88 160 oder (02852) 88 103
Fax: (02852) 88 213
Stadtverwaltung, Brüner Str. 9, 46499 Hamminkeln
Zimmer 4
Öffnungszeiten