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Schwer- und Großraumtransporte

Wieso benötige ich eine Genehmigung für Schwer- und Großraumtransporte?

Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann.

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen.

Wer ist zuständig?

  • Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/ oder Überlänge: Fachdienste 32 der Stadt Hamminkeln
  • Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten: Kreis Wesel

Wird durch das Fahrzeug selbst von den Abmessungen bzw. Gewichten von den Vorschriften der StVZO abgewichen, ist darüber hinaus eine Genehmigung gem. § 70 StVZO erforderlich.

Wo kann ich eine Genehmigung beantragen?

Die entsprechenden Anträge sind online unter www.vemags.de über das Programm „Vemags“ (Verfahrensmanagemant für Großraum- und Schwertransporte) zu stellen. Bevor Vemags für den ersten Antrag genutzt werden kann, muss eine Registrierung erfolgen.

Die Eingabe der Daten und die Bearbeitung erfolgt komplett im Internet. Der digitale Genehmigungsbescheid kann somit jederzeit durch die Polizei eingesehen werden, wodurch die nächtlichen Kontrollen etc. vereinfacht werden.

 

Zentrale E-Mailadresse der Straßenverkehrsbehörde: Verkehr@Hamminkeln.de

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