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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Anträge auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages können im Bürgerbüro abgegeben werden.
Diese Anträge werden dann zuständigkeitshalber an den „ARD-ZDF- Deutschlandradio-Beitragsservice" weitergeleitet.