Inhalt
Obdachlosenangelegenheiten
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Obdachlosigkeit, z.B. nach durchgeführten Zwangsräumungen.
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Obdachlosigkeit, z.B. nach durchgeführten Zwangsräumungen.