Inhalt
Namenserklärungen
Beim Standesamt können eine Vielzahl von Namenserklärungen vorgenommen werden:
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
- Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
- Anschlusserklärung des Kindes an den neuen Ehenamen der Eltern
- Einbenennung des Kindes
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Zentrale E-Mailadresse des Standesamtes: Standesamt@Hamminkeln.de