Inhalt

Namenserklärungen

Beim Standesamt können eine Vielzahl von Namenserklärungen vorgenommen werden:

  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
  • Anschlusserklärung des Kindes an den neuen Ehenamen der Eltern
  • Einbenennung des Kindes

Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.

Zentrale E-Mailadresse des Standesamtes: Standesamt@Hamminkeln.de

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