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Kleineinleiterabgabe
Zur Kleineinleiterabgabe sind die Haushalte zu veranlagen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, deren Schmutzwasser in den Untergrund eingeleitet wird und deren Abwasserbehandlungsanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Stadt Hamminkeln ist nach dem Abwasserabgabengesetz verpflichtet, Kleineinleiterabgaben zu erheben und die Einnahmen an das Land Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten.