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Kanalanschlussbeiträge
Zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage ihrer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einen Kanalanschlussbeitrag.