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Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuschG) soll Kinder und Jugendliche vor bestimmten Situationen, die ein Gefährdungspotential beinhalten, schützen.
Deshalb wird die Abgabe von Alkohol, Tabakwaren, Filmen und Computerspielen sowie der Aufenthalt in Discotheken/ öffentlichen Tanzveranstaltungen und Gaststätten im Jugendschutzgesetz (JuschG) geregelt.
Ahndungen bei Gesetzesverstößen treffen folglich auch nicht Kinder und Jugendliche, sondern immer die beteiligten Volljährigen (z.B. Verkäufer von alkoholischen Getränke, Gastwirte etc.), die eine Gefährdung zugelassen bzw. gefördert haben.
Im Sinne des JuschG ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig bei Ahndungen von Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen. Aus diesem Grunde führen wir regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Jugendschutzkontrollen durch.