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Hilfe in Alten- und Pflegeheimen

Wenn aufgrund von Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in dem eigenen Zuhause nicht mehr möglich sein sollte, kommt bei Notwendigkeit eine Versorgung in Alten- und Pflegeheimen in Betracht.

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegeversicherten für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe von dem jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Die Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege betragen seit dem 01.01.2017

  • bei Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro
  • bei Pflegegrad 2 monatlich 770 Euro
  • bei Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro
  • bei Pflegegrad 4 monatlich 1.775 Euro
  • bei Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro

Sollten Sie die monatlichen Kosten des Pflegeheimes nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pflegekasse Leistungen der Sozialhilfe möglich.

Die Leistungen zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten sind vor allem
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