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Geldwäschegesetz - GwG

Geldwäscheprävention im Bereich des Glücksspielwesens

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Personen und Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken.

Um den Verpflichteten im Bereich des Glücksspiels nach § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG einen Überblick über ihre geldwäscherechtichen Pflichten zu geben und den Einstieg in das Thema Geldwäscheprävention zu erleichtern, hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ein Informationsblatt erstellt. Da dieses Merkblatt einem möglichst großen Personenkreis zugänglich gemacht werden soll, wird es als Serviceangebot und unabhängig von einer geldwäscherechtlichen Zuständigkeit hier zum Download angeboten.

Darüber hinaus werden auch der Gesetzestext des GwG sowie die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder als Download angeboten.

Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung (gluecksspiel-nrw@mik.nrw.de).

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