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Gebühren zur Deckung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
Im Gebiet der Stadt Hamminkeln obliegt überwiegend den Wasserverbänden die Aufgabe der Gewässerunterhaltung für die Gewässer zweiter Ordnung (z.B. der Gräben).
Die Stadt legt den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zu dem Unterhaltungsaufwand der einzelnen Unterhaltsverbände entsteht, als Gebühren auf die Gebührenpflichtigen ihres Stadtgebietes um.
Gebührenmaßstab ist der Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Eigentümer der versiegelten Flächen tragen 90 Prozent und die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten.