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Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GS-GEA) kostendeckende Gebühren.