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Führungszeugnis/ Gewerbezentralregisterauskunft
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für private Zwecke (Belegart N) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) erteilt werden.
Ein Gewerbezentralregisterauszug (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". In dem Auszug werden alle Informationen über gewerberechtliche Verstöße und Entscheidungen aufgeführt, die im Gewerbezentralregister ggf. über den Antragsteller gespeichert sind.
Das Führungszeugnis bzw. der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro zu beantragen. Bei Minderjährigen ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Bei der Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses“ (Tätigkeiten mit Minderjährigen) ist eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis bzw. für eine Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 Euro. Sie wird direkt bei Antragstellung erhoben. Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch Nachweise möglich (z.B. Ehrenämter, ALG II Empfänger).
benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragstellung zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift
- bei Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses: Nachweis
Preis / Kosten
- 13,00 Euro
Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).