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Friedhofsverwaltung
Die Verwaltung der kommunalen Friedhöfe obliegt der Stadt Hamminkeln als Friedhofsträger auf der Grundlage der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln. Siehe auch Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Öffnungszeiten:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Rechtliche Grundlagen
6.4 Satzung über das Friedhofswesen und Bestattungswesen
6.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofswesen und Bestattungswesen