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Fischereischeine

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie einen Fischereischein im Bürgerbüro erhalten:

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird erteilt als Jahresfischereischein ohne Prüfung für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung des Inhabers eines Jahres- oder Fünf-Jahres-Fischereischeines. Eine persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Kindes ist erforderlich. Personalausweis oder Pass bzw. Kinderausweis ist mitzubringen, ebenso ein aktuelles Lichtbild.

Jahres- oder Fünf-Jahres-Fischereischein

Ein Jahres- oder Fünf-Jahres-Fischereischein kann Personen ausgestellt werden, die eine Fischereiprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Lehrgang und Fischereiprüfung können vor dem 14. Lebensjahr absolviert werden. Der Fischereischein kann jedoch erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden. Der Antragsteller muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können und ein aktuelles Lichtbild mitbringen. Das Prüfungszeugnis ist bei der Erstausstellung und bei Verlängerung des Fischereischeines vorzulegen.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis

Preis / Kosten

  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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