Inhalt
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung
Nach § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürger frühzeitig von der Planung zu unterrichten.
Durch die Bürgerbeteiligung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, bereits im Vorfeld die Planung erörtert zu bekommen und Anregungen abgeben zu können. Das Datum für den jeweiligen Erörterungstermin erscheint im Amtsblatt der Stadt.