Inhalt
Bauvoranfragen
Vor einem Bauantrag kann zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens eine Voranfrage gestellt werden. Hierfür sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung von Zweifelsfragen erforderlich sind.
Vor einem Bauantrag kann zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens eine Voranfrage gestellt werden. Hierfür sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung von Zweifelsfragen erforderlich sind.