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Bankeinzug

Wer Steuern, Gebühren und/oder Abgaben an die Stadt Hamminkeln zu entrichten hat, muss dafür sorgen, dass diese bis zum Fälligkeitstermin bei der Stadtkasse eingegangen sind, sonst werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Bankabbuchungsverfahren

Aus diesem Grunde ist die Teilnahme am Bankabbuchungsverfahren sinnvoll. Die Stadtkasse bucht Steuern, Gebühren und Abgaben zum Fälligkeitstermin automatisch von dem auf der Bankeinzugsermächtigung angegebenen Konto ab. Der Weg zur Bank, Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut entfällt und das Vergessen von Fälligkeitsterminen kann keine weiteren Gebühren mehr nach sich ziehen, da die Forderungen automatisch eingezogen werden.

Teilnehmer am Bankabbuchungsverfahren sollten immer dafür sorgen, dass das Bankkonto eine ausreichende Deckung aufweist und bei Änderung der Bankverbindung die Stadtkasse rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Ein weiterer Vorteil des Bankabbuchungsverfahrens gegenüber der herkömmlichen Überweisung ist die Möglichkeit des Widerspruchs. Bis zu 6 Wochen nach Abbuchungstermin besteht die Möglichkeit, gegen eine solche Widerspruch einzulegen, z. B. dann, wenn die Forderung strittig ist. Bei einer Überweisung besteht die Möglichkeit der Stornierung hingegen nur so lange, wie diese noch nicht ausgeführt wurde.

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