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Ausnahmegenehmigung (Verkehrssachen)
Hier erhalten Sie einige Hinweise zu Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrsrecht und zum Verfahren bei Baustellen im Straßenraum.
Ausnahmegenehmigungen
Auf Antrag können von bestimmten verkehrsrechtlichen Bestimmungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Ausnahmegenehmigungen für den gewerblichen Verkehr:
- von der Ferienreiseverordnung
- zur Durchführung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
- für Großraum- und Schwerverkehr
- für die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen oder Gewichten
Diesen Anträgen sind die in den jeweiligen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung genannten benötigten Unterlagen beizufügen.
Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Diese kann für Personen unter 1,50 Meter Körpergröße oder aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Hierbei ist entweder die Kopie des Personalausweises oder ein entsprechendes ärztliches Attest einzureichen. Aus diesem Attest sollte hervorgehen, ob es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, der die Erteilung der Genehmigung erforderlich macht, oder ob es sich um einen Dauerzustand handelt. Handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, so sollte die ungefähre Dauer dem Attest zu entnehmen sein.
Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht
Diese kann aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Hierbei ist ein entsprechendes ärztliches Attest einzureichen. Aus diesem Attest sollte hervorgehen, ob es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, der die Erteilung der Genehmigung erforderlich macht, oder ob es sich um einen Dauerzustand handelt. Handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, so sollte die ungefähre Dauer dem Attest zu entnehmen sein.
Ausnahmegenehmigungen für Bewohner (Anwohnerparkausweise)
Ausnahmegenehmigungen für Bewohner können auf Antrag erteilt werden. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Bewohner als Halter zugelassen ist oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt wird (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller weder Eigentümer noch Mieter einer Garage oder eines Stellplatzes ist und in einem Umkreis von 300 Meter Entfernung zu der Wohnung keine geeigneten Parkmöglichkeiten bestehen. Es kann jeweils nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Baustellen im Straßenraum
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Anordnungen des Ordnungsamtes als Verkehrsbehörde eingeholt werden, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Für die Beantragung von Anordnungen der Verkehrsbehörde zur Sicherung der Baustelle und Verkehrsführung kann das unten angegebene Formular verwendet werden. Unternehmer müssen dem Antrag einen Verkehrszeichenplan beifügen.
Da die Verkehrsbehörde vor jeder Anordnung die Polizei, den Straßenbaulastträger, Betreiber von Buslinien etc. anzuhören hat, ist der Antrag spätestens drei Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Zentrale E-Mailadresse der Straßenverkehrsbehörde: Verkehr@Hamminkeln.de