Inhalt
Aufstellungsverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungsplan)
Das Bauleitplanverfahren für FN-Pläne (Flächennutzungspläne) und B-Pläne (Bebauungspläne) besteht aus einem gestuften, in mehrere Abschnitte aufgeteilten, insgesamt jedoch eine Einheit bildenden, förmlichen Verfahren. In einzelnen Verfahrensstufen sind verfahrensleitende Entscheidungen durch den Rat der Stadt erforderlich. Am Ende des Aufstellungsverfahrens steht der rechtsverbindliche Bauleitplan. Jeder rechtsverbindliche Bauleitplan kann durch einen Antrag geändert werden. Dieser Antrag muss durch den Rat der Stadt entschieden werden.
benötigte Unterlagen
- formloser Antrag für Bebauungsplanänderung