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Anschluss- und Benutzungszwang

Für den Anschluss an öffentliche Entsorgungseinrichtungen und deren Benutzung kann aufgrund der zugehörigen Satzungen der Bürger verpflichtet werden, diese zu nutzen.

benötigte Unterlagen

  • Ortsrecht

Rechtliche Grundlagen

Ortsrecht

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