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Abwassergebühren
Die Stadt Hamminkeln erhebt ab dem 01.01.2008 getrennte Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser:
Abwassergebühren für Schmutzwasser
Für die Berechnung ist der Frischwasserverbrauch aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen maßgebend. Die Abwassergebühren für Schmutzwasser werden zunächst als Vorausleistung nach den Verbrauchswerten des Vorjahres erhoben und nach Ablauf des Jahres nach den tatsächlichen Verbrauchswerten abgerechnet. Bei Erstbezügen wird ersatzweise zum Vorjahresverbrauch ein Schätzwert von 40 m³ pro gemeldeter Person berücksichtigt. Gebührenpflichtig ist auch die Nutzung von Grund- und/oder Regenwasser für Brauchwasserzwecke. Zur Erfassung dieser Wassermengen wenden Sie sich –soweit bisher noch nicht geschehen– an den Fachdienst Steuern und Abgaben.
Abwassergebühren für Niederschlagswasser
Die Abwassergebühr für Niederschlagswasser bemisst sich nach den bebauten und/ oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder oberflächig in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Bebaute und/ oder befestigte Grundstücksflächen, von denen nachweislich im Jahresdurchschnitt weniger als 50% des Niederschlagwassers in die städtische Abwasseranlage gelangt (mittlerer Abflussbeiwert kleiner als 0,5), werden nur mit 50% der Fläche angesetzt.
Veränderungen der bebauten/ befestigten Flächen sind dem Fachdienst Steuern und Abgaben innerhalb eines Monats mitzuteilen. Bauliche Veränderungen der Grundstücksentwässerung z. B. das Versickern von Niederschlagswasser in das Erdreich sind in der Regel genehmigungspflichtig (Wasserbehördliche Erlaubnis des Kreises Wesel/ Abnahme durch das Tiefbauamt der Stadt Hamminkeln). Auskunft zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie von Herrn Kastein, Telefon: (02852) 88 335, Fax: (02852) 88 44 335.