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Abwasserbeseitigungskonzept

Die Kommunen sind auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWG) verpflichtet, Maßnahmen der Abwasserbeseitigung in zeitlich festzulegenden Zeiträumen umzusetzen, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen, nachzukommen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 1997.

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