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Abwasser

Abwasser ist ein Sammelbegriff für Wasser, was durch Benutzung in physikalischer und chemischer Art verändert wurde. Das mit dem Abwasser abfließende Fremdwasser aus der Kanalisation fällt ebenfalls unter diesen Begriff. Die genaue gesetzliche Definition ist dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. dem Landeswassergesetz (LWG) zu entnehmen.

Bei Störungen rufen Sie bitte folgende Nummer an: 02852/ 88-339.

benötigte Unterlagen

  • siehe Ortsrecht Pkt. 7.5
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