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Hinweisgeberportal

Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Die Stadtverwaltung Hamminkeln möchte stets ein rechtskonformes Handeln der Verwaltung gewährleisten. Um von potentiellen Missständen oder Rechtsverstößen zu erfahren und diese verfolgen zu können, sind wir auf die Hinweise von (ehemaligen) Beschäftigten oder Geschäftspartnern angewiesen.

Grundlage für den Schutz der Hinweisgebenden („Whistleblowern“) vor Repressalien in ihrem beruflichen Umfeld ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gewährt den Hinweisgebern Rechtssicherheit und bestmöglichen Schutz ihrer Identität.

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen innerhalb der Stadtverwaltung Hamminkeln oder einer ihrer Einrichtungen? Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung! Über ein sicheres Meldesystem können Sie Ihre Meldung vornehmen. Alle Hinweise werden im größtmöglichen Umfang vertraulich behandelt

Wer kann einen Hinweis geben?

Diese Interne Meldestelle für Hinweisgebende richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadt Hamminkeln und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Hamminkeln Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben.

Welche Verstöße kann ich melden?

Meldefähig sind Straftaten oder bußgeldbewehrte Verstöße wie z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Umwelt-, Arbeits- oder Datenschutz. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Üble Nachreden und Verleumdungen sind nicht geschützt und können wiederum angezeigt und geahndet werden.

Was muss ich bei einer Meldung beachten?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße wie zum Beispiel Korruption, Betrug, oder Datenschutz erlangt? Sie erwägen einen solchen Verstoß zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Dinge, die schieflaufen, zu identifizieren und zu korrigieren. Ihre Meldung wird möglicherweise Konsequenzen für Dritte haben und behördliche Untersuchungsverfahren nach sich ziehen. Bevor Sie deshalb den nächsten Schritt unternehmen, gehen Sie folgende Fragen bitte kritisch durch:

  • Haben Sie alles ausreichend geprüft und im Optimalfall dokumentiert?
  • Konnten Sie die Beobachtungen mit jemandem aus Ihrem Umfeld teilen?

Grundsätzlich wird die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt. Es sei denn, Sie melden vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße

Auf welchem Weg kann ich melden?

Um stichhaltige Verstöße (auch anonym!) abgeben zu können, stellt die Stadt Hamminkeln das webbasierte Meldesystem „VISPATO“ zur Verfügung. Über diesen Meldekanal können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber mit der Internen Meldestelle in Kontakt treten.

Link zur Internen Meldestelle: https://hamminkeln.vispato.com

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich vertrauensvoll persönlich an Herrn Ramms (Zimmer 116 im Rathaus, Durchwahl 149) zu wenden. Hinweise sollten jedoch nicht per Email oder Post eingereicht werden, da dann der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann.

Es steht Hinweisgebenden frei, sich auch an die vom Bund eingerichteten externen Meldestellen zu wenden. Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg, den gemeldeten Verstoß schnell zu untersuchen und abstellen zu können.

Bitte nutzen Sie die Interne Meldestelle bevorzugt als Anlaufstelle!

Bitte beachten Sie, dass das Meldesystem nicht zur Meldung von Notfällen oder Schadensmeldungen geeignet ist.

Wie läuft eine Meldung ab?

Eingegangene Hinweise werden im Meldesystem dokumentiert und nach Registrierung können Informationen über den weiteren Verfahrenslauf ausgetauscht und ggfls. weitere Unterlagen hochgeladen werden. Falls es für die Prüfung und Aufklärung möglicher Verstöße notwendig erscheint, können weitere Personen in das Verfahren eingebunden werden.

Wie werden meine Daten geschützt?

Den Hinweisgebenden wird der Schutz ihrer sensiblen Daten durch die für diesen Zweck eingerichtete Interne Meldestelle der Stadt Hamminkeln zugesichert. Weder der Arbeitgeber, noch andere Stellen im Hause (z. B. die IT-Abteilung) können die Kommunikation einsehen oder Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person ziehen.

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