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Hausnummernvergabe

Um das Auffinden von Gebäuden durch Feuerwehr, Rettungsdienst, Post etc. sicherzustellen, werden den Gebäuden innerhalb eines Straßenzuges fortlaufende Hausnummern zugeordnet. In der Regel werden die Gebäude auf der linken Straßenseite mit ungeraden und die auf der rechten Straßenseite mit geraden Hausnummern bezeichnet.

Rechtsgrundlage für die Zuteilung von Hausnummern ist § 126 Abs. 3 Bundesbaugesetz in Verbindung mit § 10 der "ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Hamminkeln sowie zum Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen und Geruchsbelästigungen" (Straßen- und Anlagenordnung).

Hinweise

Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße gut sichtbar ist.

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