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Gartenabfälle
Kompostierbare Gartenabfälle aus Hausgärten (Grünschnitt)
Wöchentliche Abgabe an der Güterstraße
Der Grünschnitt kann jede Woche mittwochs (10.00-18.00 Uhr), donnerstags & freitags (12.00-18.00 Uhr) und samstags (8.00-14.00 Uhr) an der Annahmestelle Güterstraße in Hamminkeln abgegeben werden.
Bedingt durch Veranstaltungen in der Güterstraße ist die Grünschnittannahme samstags am 6. April 2024, 15. Juni 2024, 3. August 2024 und 21. September 2024 ganztägig geschlossen.
Diese Annahmestelle ist nur für Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden. Diese müssen sich auf Nachfrage ausweisen können, damit die Herkunft des Grünschnittes kontrolliert werden kann. Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Den Anweisungen des städtischen Personals ist Folge zu leisten.
Es dürfen keine Säcke oder andere Fremdstoffe abgestellt werden. Transportbehältnisse (Säcke, Körbe etc.) müssen wieder mitgenommen werden.
Wenn der Grünschnitt mit gewerblichen Fahrzeugen z.B. aus dem Garten- und Landschaftsbau oder Baugewerbe angeliefert wird, ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft des Grünschnitts überprüfbar nachzuweisen. Hierzu liegt an der Annahmestelle ein entsprechendes Formular bereit. Dieses Formular kann auch direkt im Downloadbereich unten auf dieser Seite heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Abgabe an den Annahmestellen in den Ortsteilen
Auch die Abgabe von Grünschnitt an den Sammelstellen in den Ortsteilen ist noch zweimal im Jahr möglich. Grünschnitt kann nur am 16. März 2024 und am 9. November 2024 jeweils von 8.00-14.00 Uhr an den folgenden Annahmestellen abgegeben werden:
Dingden: Parkplatz gegenüber Freibad, Krechtinger Straße
Loikum/ Wertherbruch: jeweils Parkplatz Bürgerhalle (im März in Loikum, im November in Wertherbruch)
Mehrhoog: Parkplatz Hogenbuschhalle, Halderner Straße
Der Grünschnitt darf nur samstags in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr im Beisein des Aufsichtspersonals abgegeben werden.
Außerhalb der genannten Termine und Zeiten ist die Abgabe von Grünschnitt bei den folgenden gewerblichen Stellen im Stadtgebiet Hamminkeln kostenpflichtig möglich:
- Huferhof, Raesfelder Str. 3, 46499 Hamminkeln-Brünen, Tel. (02856) 909786
- Franz-Josef Kipp, Schledenhorster Str. 10, 46499 Hamminkeln-Mehrhoog, Tel. (02850) 7571
Es ist nicht gestattet, außerhalb der genannten Zeiten Grünschnitt an den Standorten abzuladen. Wurzeln und Astwerk, welches eine Dicke von 10 cm und eine Länge von 3 m überschreitet, werden nicht angenommen. Gewerblicher Grünschnitt kann nicht abgegeben werden. Die Ablagerung von Grünschnitt z.B. im Wald ist verboten.
Abgesehen von Form- und Pflegeschnitten ist das Schneiden und Roden von Heckenbeständen nach Landesrecht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten.