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Bauberatung
Grundsätzlich unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Bauvorhaben im Außenbereich und Bauen in bebauten Ortsteilen.
Außenbereich:
Alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (nach § 30 BauGB) und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen.