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Bauberatung

Grundsätzlich unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Bauvorhaben im Außenbereich und Bauen in bebauten Ortsteilen.

Außenbereich:

Alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (nach § 30 BauGB) und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen.  

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