Inhalt
2.4 Hebesatzsatzung
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Hamminkeln
Hebesatzsatzung- vom 27.02.2015
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Stadt Hamminkeln erhebt
a) nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes eine Grundsteuer auf den in ihrem Gebiet belegenen Grundbesitz,
b) nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes eine Gewerbesteuer.
§ 2 Hebesätze
Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 340 v.H.
1.2 Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 650 v.H.
2. Gewerbesteuer
Steuersatz 2015: 452 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2001-2002, 395 v.H.; 2003-2010, 410 v.H.; 2011-2014, 430 v.H.)
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft. Die Hebesatzsatzung vom 14.04.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.